Sehr geehrte Friedhofbesucher
Das Bedürfnis, Hunde zum Abschied von Familienmitgliedern mitzunehmen oder auch die Grabstätten zu besuchen, nahm in den letzten Jahren deutlich zu. Daher wurde bei der Überarbeitung der Friedhofverordnung vom 7. März 2021 festgelegt, dass das Mitführen von Hunden an der Leine auf dem Friedhof erlaubt ist, sofern die Besitzer dafür sorgen, dass sich die Hunde auf dem Friedhof nicht versäubern.
Leider musste aber in letzter Zeit festgestellt werden, dass diese Bestimmungen wiederholt nicht eingehalten wurden. So kam es mehrfach vor, dass Hundehalter ihre Hunde auf dem Friedhof Bülach versäubern und/oder freilaufen liessen. Letztens wurde auf dem Grab eines Verstorbenen Hundekot aufgefunden und vor dem Büro unseres Bestatters wurden volle Hundesäckchen deponiert.
Das kantonale Hundegesetz verbietet das Mitführen und Freilassen von Hunden auf Friedhöfen. Der Friedhof Zweckverband setzt das übergeordnete Recht ab sofort um und untersagt das Mitführen von Hunden auf dem Friedhof Bülach. Die entsprechenden Verbotstafeln wurden an den Eingängen des Friedhofes angebracht.
Wir bitten um Verständnis und um die Beachtung dieser Regelung. Besten Dank.