Oberflächliche Aufhebung der Erd- und Urnenreihengräber sowie die Nischen werden ausgeräumt
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit, gemäss Art. 21, Abs. 1 der Friedhofverordnung vom 7. März 2021, ordnet die Geschäftsstelle die Aufhebung folgender Gräber an:
Erdreihengräber Nr. 2785 – 2806
Bestattungsjahr 2006
Urnengräber Nr. 796 – 818
Bestattungsjahr 2006
Urnennischenmauer Nr. 197 – 219
Bestattungsjahr 2006
Kindergräber Nr. 188 – 189
Bestattungsjahr 2006
Gemäss Art. 30 der Friedhofverordnung haben die Angehörigen der Verstorbenen die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. März 2027 abzuholen. Auf Wunsch und Mitteilung an die Geschäftsstelle bis zum oben erwähnten Datum werden die Urnen den Angehörigen ausgehändigt. Die Kosten für das Freilegen gehen zu Lasten der Angehörigen. Ab dem 1. April 2027 wird über das zurückgelassene Material auf den Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung verfügt. Die Aufhebungskosten gehen zu Lasten des Friedhof-Zweckverbands Bülach. Bei Fragen erreichen Sie uns unter Tel. Nr. 044 863 12 75.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.