Grabräumungen 2023

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit, gemäss Art. 21, Abs. 1 der Friedhofverordnung vom 7. März 2021, ordnet die Geschäftsstelle die Aufhebung folgender Gräber an:

Erdreihengräber Nr. 2443 – 2483
Bestattungsjahr 1997

Erdreihengräber Nr. 2651 – 2682
Bestattungsjahr 2002

Urnengräber Nr. 572 – 594
Bestattungsjahr 1997

Urnengräber Nr. 698 – 724
Bestattungsjahr 2002

Urnennischenmauer
Bestattungsjahre 1997 und 2002

Urnennischenwand
estattungsjahre 1997 und 2002

Kindergrab Nr. 183
Bestattungsjahr 2002

Gemäss Art. 30 der Friedhofverordnung haben die Angehörigen der Verstorbenen die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. März 2023 abzuholen.

Auf Wunsch und Mitteilung an die Geschäftsstelle bis zum oben erwähnten Datum werden die Urnen den Angehörigen ausgehändigt. Die Kosten für das Freilegen gehen zu Lasten der Angehörigen.

Ab dem 1. April 2023 wird über das zurückgelassene Material auf den Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung verfügt. Die Aufhebungskosten gehen zu Lasten des Friedhof Zweckverbands Bülach.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter Tel.-Nr. 044 863 12 75.