Grabräumungen 2026

Oberflächliche Aufhebung der Erd- und Urnenreihengräber sowie Gemeinschaftsgräber, die Nischen werden ausgeräumt

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit, gemäss Art. 21, Abs. 1 der Friedhofverordnung vom 7. März 2021, ordnet die Geschäftsstelle die Aufhebung folgender Gräber an:

Erdreihengräber Nr. 2754 – 2784
Bestattungsjahr 2005

Urnengräber Nr. 772 – 795
Bestattungsjahr 2005

Urnennischenmauer Nr. 173 – 196
Bestattungsjahr 2005

Kindergräber Nr. 186 – 187
Bestattungsjahr 2005

Geimeinschaftsgräber Nr. 1 – 120
Bestattungsjahr 2005

Gemäss Art. 30 der Friedhofverordnung haben die Angehörigen der Verstorbenen die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. März 2026 abzuholen.

Auf Wunsch und Mitteilung an die Geschäftsstelle bis zum oben erwähnten Datum werden die Urnen den Angehörigen ausgehändigt. Die Kosten für das Freilegen gehen zu Lasten der Angehörigen.

Ab dem 1. April 2026 wird über das zurückgelassene Material auf den Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung verfügt. Die Aufhebungskosten gehen zu Lasten des Friedhof Zweckverbands Bülach. Bei Fragen erreichen Sie uns unter Tel. Nr. 044 863 12 75.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.